Online-Dating, Online-Shopping, Online-Banking… und jetzt auch noch Online-Arztbesuche. Beinahe alles lässt sich heutzutage schnell und einfach im Internet erledigen - so auch der Gang zum Arzt. In einer Online-Ärztepraxis gibt es keine überfüllten Wartezimmer mit hustenden und schnäuzenden Mitpatienten, keine quengelnden Kinder, keine unendlich lang erscheinenden Wartezeiten. Hier kannst Du Dich ganz schnell und einfach per Skype, Telefon oder Fragebogen ärztlich beraten lassen und sogar Rezepte ausgestellt bekommen. Was steckt dahinter?
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Wenn Blut abgenommen oder das Herz abgehorcht werden muss, ist der Gang zum Arzt unumgänglich. Anders sieht das zum Beispiel bei Hautausschlägen aus: diese können ganz einfach einem Dermatologen per Skype gezeigt werden oder in Form eines Fotos hochgeladen und dann analysiert werden. Auch Fragen zur Medikamenteneinnahme können blitzschnell per E-Mail oder am Telefon, oder über einen Fragebogen geklärt werden. Wobei die Schwerpunkte in der medizinischen Online-Beratung meist Themen sind, die mit Scham verbunden werden. So auch ErektileDysfunktion, Haarausfall oder Verhütung - alles Themen, die ungerne persönlich besprochen werden.
Das einzige, was für solche Online-Arzttermine gebraucht wird, ist ein internetfähiges Gerät (PC,Smartphone oder Tablet) und eine Internetverbindung. Wird im Rahmen der Video-Sprechstunde ein Rezept ausgestellt, kann dieses in allen Apothekeneingelöst werden.
In anderen Ländern Europas wie in Großbritannien oder in der Schweiz sind telemedizinische Angebote bereits gang und gäbe. Dies haben sich einige Unternehmen zu Nutze gemacht: Die reinen Onlinepraxen nutzen diese Vorreiter in Europa und vermitteln über Kooperationen Ärzte für Online Behandlungen und Beratungen. Diese können per Telefon, E-Mail oder Skype Patienten in ganz Europa beraten und behandeln. Mit dieser ausländischen Unterstützung konnten Unternehmen, das in Deutschland lang geltende Fernbehandlungsverbot umgehen.
Nach diesem Verbot ist eine Fernbehandlung nur möglich, wenn sie auf einer persönlichen Untersuchung des Patienten durch den Arzt aufbaut. Außerdem ist es dem Arzt nicht gestattet, aus der Ferne Diagnosen zu stellen.
Der 121. Deutsche Ärztetag hat das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung aufgehoben. Das bedeutet, dass es künftig möglich sein wird, dass Ärzte Patienten im Einzelfall ohne persönlichen Erstkontakt telefonisch oder via Internet beraten und behandeln dürfen - jedoch mit einigen Einschränkungen:
So ist die ausschließliche Online-Beratung und Behandlung nur erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist. Außerdem müssen der Aufklärung, Datenerhebung, Beratung und Behandlung eine angemessene Sorgfalt entgegen gebracht werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinische Fernbehandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Ist dies nicht der Fall, müssen diePatienten für die Fernbehandlung selbst aufkommen - es sei denn sie sind privat versichert.
Wie man sieht kommt die es auf die Situation des Patienten und die zu behandelnde Krankheit an. Bei bekannten Krankheitsumständen, die durch eine einfache Befragung eingeschätzt werden kann, ist der Online Arztbesuch einfacher und sicherer durchzuführen. Im Zweifel ist allerdings immer der persönliche Arztbesuch empfehlenswert.